Datenschutz - unsichere Drittstaaten

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Achtung: Datentransfer in datenschutzrechtlich unsichere Drittstaaten Laut Ihren Eingaben verwenden nutzen Sie Dienste von Unternehmen, die aus datenschutzrechtlich nicht sichereren Drittstaaten stammen oder auf Server aus nicht sichereren Drittstaaten zurückgreifen. Als nicht sichere Drittstaaten gelten alle Staaten außer der nachfolgend aufgelisteten: Andorra, Argentinien, Faröer- Inseln, Großbritannien, Guernesey, Israel, Isle of Man, Japan, Jersey, Kanada (eingeschränkt), Neuseeland, Schweiz, Uruguay, Liechtenstein, Island, Norwegen. Wichtig: Auch die USA gelten als datenschutzrechtlich nicht sicherer Drittstaat. Die Datenübertragung in nicht sicherere Drittstaaten ist nur zulässig, wenn geeignete Garantien für die korrekte Datenverarbeitung im Zielland vorhanden sind. Als geeignete Garantien kommen vor allem EU- Standardvertragsklauseln (teilweise auch „Model Clauses“, „Standard Contractual Clauses“ oder „SCCs“ genannt) in Betracht - die Standardvertragsklauseln müssen zwischen Ihnen und dem Anbieter des Tools vereinbart werden. Auch verbindliche Unternehmensregeln (auch Binding Corporate Rules oder BCRs) können eine geeignete Garantie für den Drittstaatentransfer darstellen, wenn diese Regeln von einer EU- Datenschutzbehörde genehmigt wurden. Folgende der von Ihnen ausgewählten Dienstleister übertragen Daten in die USA oder sonstige nicht sichere Drittstaaten: Google Maps

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